Gameserver Regelwerk
§3 Gleichheitsgrundsatz
Das Regelwerk gilt für jeden User gleich.
§2 Das Serverregelwerk
(1) Die hier formulierten Paragraphen bilden zusammen das Serverregelwerk, welches über allen Regelwerken steht.
(2) Das Finden einer möglicherweise vorhandenen Lücke des Regelwerks ist meldepflichtig.
(3) Wer eine möglicherweise vorhandene Lücke im Serverregelwerk;
- absichtlich oder unabsichtlich ausnutzt
- nicht der Administration meldet
muss mit einer individuellen Sanktion rechnen.
§3 Nutzungsbestimmung
Mit dem Betreten unserer Plattformen stimmst du der Einhaltung dieses Regelwerks zu.
Die Projektleitung behält sich das Recht vor, gewisse Personen ein digitales Hausverbot für die allen Plattformen von Life-of-Crime auszusprechen (Serversperre).
§4 Regelwerksänderungen
(1) Änderungen am Regelwerk müssen entsprechend vor Inkrafttreten für alle User ersichtlich angekündigt werden.
(2) Neue Regeln dürfen nicht rückwirkend angewandt werden.
§5 Beweispflicht
(1) Bei Sanktionen, die sich über einen längeren Zeitraum auf einen Account auswirken, kann der betroffene Spieler Beweise verlangen.
(2) Die Beweispflicht besteht bis zu zwei Wochen nach der Sanktion.
(3) Head-Adminstratoren sowie Projektleiter unterliegen nur bei Permanenten Account Sperren der Beweispflicht.
§6 Administration
(1) Sofern es zur Erfüllung administrativer Tätigkeiten notwendig ist, können sich Mitglieder der Administration über bestehende Regeln hinwegsetzen.
(2) Die Administration behält es sich vor hier nicht aufgeführtes Fehlverhalten angemessen zu sanktionieren.
(3) Die Administration behält sich das Recht vor Wiederholungstäter oder Handlungen gegen die Administration, außerhalb der Staffelungsregelung, härter zu sanktionieren.
(4) Wer sich als Mitglied der Administration ausgibt, die Administration belügt, auf Fragen der Administration nicht nach bestem Gewissen antwortet, muss mit einer Sanktion rechnen.
§7 Accounts
(1) Alle Accounts sind und bleiben Eigentum von Life-of-Crime.
(2) Es ist nur ein Account pro Person gestattet.
(3) Es ist ausschließlich im Falle einer permanenten Accountsperre gestattet einen neuen Account zu erstellen. Ausgenommen werden hiervon Personen mit einer Serversperre.
(4) Im Falle eines gewünschten Neuanfangs, wird der alte Account gesperrt.
(5) Es besteht die Möglichkeit seinen Account selbstständig, ohne Verstoß, sperren zu lassen (Wunschban). Der gesperrte Account kann einmalig sanktionsfrei entsperrt werden. Wird der Account dann innerhalb von drei Monaten wieder durch einen Wunschban gesperrt, besteht keine Möglichkeit den Account erneut entsperren zu lassen.
(6) Das Handeln, in Form von Transaktionen etwaiger Sach- und Geldleistungen, auch über einen dritten Account, unbeachtlich ist, ob dieser im eigenen Besitz ist, von seinem früheren Account zu seinem neuen Account, unbeachtlich ist, wann diese erstellt wurden, ist verboten und jeder Beteiligte wird mit bis zu einer permanenten Accountsperre sanktioniert.
(7) Der Transfer von Vermögen ab einer Gesamtsumme von 5.000.000$ muss bei einem Admin angemeldet werden.
(8) Der User ist für seinen Account selbstverantwortlich. Jegliches Verhalten des Accounts wird auf den User zurückgeführt.
(9) Jeder Spieler ist die Sicherung seines Accounts durch die Festlegung eines sicheren Passworts selbst verantwortlich.
(10) Wer,
- versucht in einen fremden Account einzudringen,
- seine Accountdaten an Dritte weitergibt oder Dritten sonstigen Zugriff auf seinen Account gewährt (Accountsharing),
- Proxys, VPNs o.Ä. Dienste zur Verschleierung seiner Identität verwendet,
- Güter von Life-of-Crime gegen Echtgeld, andere digitale Güter o.Ä. handelt,
- private Daten weitergibt,
- die Identität eines anderen annimmt,
- muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
(11) Es ist nicht gestattet ein großes „i“ anstelle eines kleinen „L“ im Benutzernamen zu verwenden, selbiges gilt auch bei gegenteiliger Verwendung der Buchstaben.
(12) Irreführende, beleidigende, sexistische, diskriminierende, negativ historisch imitierende sowie strafrechtlich relevante Accountnamen sind verboten.
§8 Sanktionen
1.) Die Administration hat diverse Möglichkeiten Verstöße gegen das Regelwerk zu sanktionieren. Jegliche Sanktion ist im jeweiligen Paragraphen aufgeschlüsselt.
2.) Ferner besteht die Möglichkeit Verwarnungen auszusprechen. Ein Account wird automatisch bei der dritten Verwarnung permanent gesperrt. Es besteht die Möglichkeit nach Ablauf von drei Monaten nach der letzten Verwarnung, bzw. nach dem letzten Entfernen einer solchen, eine Verwarnung entfernen zu lassen.
§9 Verbotene Modifikationen
1.) Als verbotene Modifikation gilt jede Veränderung des Grundspiel "GTA San Andreas" welche einen Vorteil gegenüber anderen Nutzern verschafft.
2.) Keybinder, welche automatisiert ohne vorherigen Tastendruck, PVP Funktionen ausführen, sind verboten.
3.) Wer verbotene Modifikationen verbreitet oder verwendet, muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
4.) Wer die Smartphone App "SAMP Launcher" zum Spielen auf dem Server verwendet, muss mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
5.) Mitglieder von Gangs, Mafien, Hitman und Polizei Fraktionen, wird ein Aufnahmeprogramm wie Geforce Experience empfohlen, da im /cheater Fall die letzten 'x' Minuten gespeichert werden können.
6.) Im Zweifelsfall ob eine Modifikation oder eine Keybinder Funktion unfaire Vorteile bringen, kann ein Administrator angefragt werden.
§10 Programmierfehler
1.) Wer einen Programmierfehler (s.g. Bug);
- nicht meldet
- absichtlich oder unabsichtlich ausnutzt
- , muss mit einer Situationsabhängigen Sanktion rechnen.
In schweren Fällen muss man mit einer permanenten Accountsperre rechnen.
2.) Im Beschwerdefall muss ein Nachteil des Klägers oder Vorteil des Angeklagten nachgewiesen werden.
3.) Zu Programmierfehlern zählen insbesondere:
- Slidebug, C-Bug, G-Bug, F-Bug
- Benutzen des "Schnellschussbugs"
- Das Erreichen von unerreichbaren Stellen (Fehler in Gebäuden usw.).
- Nutzung von Bugs, bei denen man nicht getroffen werden kann (z.B Timebug).
- Driveby auf einem Motorrad ohne Fahrer (3 Sekunden ohne einen Fahrer).
- Beabsichtigter Abbruch von Animationen.
- Interaktionen durch Wände und oder Zäune (Tazer, Spray usw.)
- Das Einsteigen in ein Fahrzeug ohne Fahrer mit der Absicht, dem Fahrzeug und dessen Inhaber Schaden zuzufügen (beispielsweise den Fuhrpark einer Fraktion zu beschädigen).
- Langsames Fahren, welches dazu führt, dass man als Beifahrer nicht aussteigen kann (Videobeweis nötig: nach Ankündigung das man aussteigen möchte, Zeit von mehr als 5 Sekunden).
§11 Unrealistisches Verhalten
1.) Wer Offline-, Escape-, Desktop-, Interrior oder Selbstmordflucht betreibt um einer Situation zu entgehen muss mit mindestens einer Prisonstrafe von 30 Minuten rechnen.
2.) Das Betreten eines Gebäudes, welche als Interior und ggf. zugehörige, vollständig abgegrenzte Komplexe bezeichnet werden, während eines aktiven Kampfes, welcher 10s nach dem letzten Angriff endet, wird als Interriorflucht bezeichnet. Dies gilt ausschließlich bei Interior welche nicht von dem Angreifen betreten werden können.
3.) Wer;,
- sinnlos Fahrzeuge verschiebt, ausgenommen Fahrräder, Motorräder, und Quads
- Fraktionsrechte ausnutzt
- sich auf einem sich fortbewegenden Luftfahrzeug befindet
- Fahrzeuge nicht für ihren üblichen Zweck verwendet
- in einem aktiven Kampf tazert
- mit einem Fahrrad unnatürlich hoch springt
4,muss mit mindestens 60 Minuten Prison rechnen, bei schweren Verstößen kann eine Verwarnung vergeben werden.
5.) Wer Spieler, die unter normalen Umständen nicht zu entdecken wären (u.A. Agenten, Maskierte, Admins im /tv) aufdeckt (mit Befehlen wie /pay /showstats), muss mit mindestens 30 Minuten Prisonstrafe rechnen.
§12 Nutzung der Chatsysteme
(1) Selbstbestimmbare Inhalte müssen sämtliche Regeln dieses Regelwerks erfüllen. Zuwiderhandeln kann zu einer Verwarnung führen.
(2) Wer Abwerbe für Life-of-Crime oder auf einer Plattform dieser für ein vergleichbares Projekt betreibt muss mit einer permanenten Sperre rechnen.
(3) Das vorsätzliche falsch nutzen der Chatsysteme wird nicht geduldet, und wird mit einer Sanktion bestraft..
§13 Gegenseitiger Umgangston
1.) Wer sich in Chatsystemen unangemessen verhält, muss mit einer Stummschaltung nach ermessen rechnen.
2.) Wer Beleidigungen gegenüber der Familie oder dem Freundeskreis, sexistische Äußerungen, Diskriminierungen jeglicher Art verwendet, verfassungsfeindlicher Symbole oder Phrasen verbreitet, muss mit einer Sanktion rechnen.
3.) Wer andere regelmäßig oder wiederholt schikaniert muss mit einer erhöhten Sanktion rechnen.
4.) Wer den Ruf eines anderen, in öffentlichen Chats oder mit sonstigen dazu geeigneten Mitteln, mutwillig schädigt muss mit einer Sanktion rechnen.
5.) Wer anderen gegenüber Drohungen oder Erpressungen ausspricht, muss mit einer Sanktion je nach Sachverhalt rechnen.
6.) Wer versucht einzelne Wortbestandteile zu zensieren, um einer Sanktion zu entgehen, muss dennoch mit der Anwendung selbiger Richtlinien rechnen.
7.) Leichte Beleidigungen im Affekt werden geduldet, sollten diese Regelmäßig oder in einem extremen Umgangston ausarten werden diese Sanktioniert.
§14 Allgemeines Deathmatch
1.) Der Begriff Deathmatch bezeichnet einen Schusswechsel, Kampf, Angriff oder eine Entführung zwischen zwei oder mehreren Personen.
Sinnloses DM (SDM) bezeichnet Deathmatch, welches ohne Grund ausgeführt wird und ist nicht geduldet.
Darunter zählt insbesondere:
- Deathmatch von oder auf Zivilisten. Ausgenommen hiervon ist direkte Verteidigung.
- Team-Deathmatch, sofern es nicht durch ein internes Regelwerk erlaubt wurde.
- Deathmatch auf Dienstleistende, dazu zählt auch jegliches Stören von Dienstleistern.
- Deathmatch bei dem ein Fahrzeug als Werkzeug dient.
- Deathmatch gegen Sanitäter, News Reporter, Ordnungsamts Fraktionen.
- Spieler die unter „Anti-Spawnkill“ Schutz stehen.
- Deathmatch bei dem der Spieler auf einem sich fortbewegenden Fahrzeug steht.
- Deathmatch in No-DM-Zonen (auf der Karte rot markiert).
- Das Stören von Events in jeglicher Art und Weise.
Deathmatch gegen Mitglieder der Administration im Dienst (roter Name).
2.) Direkte Verteidigung, die Verfolgung eines Flüchtigen (Beweispflicht liegt beim Verfolger) und Verhaftungen sind von dieser Norm ausgenommen.
3.) In einem Geschäft, Interior oder einer Bank, welche aktiv ausgeraubt wird, müssen Spieler vor einem Angriff vorgewarnt werden.
4.) Nothilfe ist nur bei Mitgliedern der eigenen Fraktion untereinander gestattet.
5.) Mitglieder einer Polizeifraktion dürfen, im Rahmen einer Verhaftung, gegenüber zur Fahndung ausgeschrieben Spieler, die notwendig gewordene Gewalt anwenden.
6.) Mitglieder einer Hitmanfraktion dürfen, gegenüber Zielen eines Auftragsmordes oder einer Auftragsentführung, die notwendig gewordene Gewalt anwenden.
7.) Polizisten außer Dienst, erkennbar an dem Fehlen einer Schutzweste, einem Zivilisten Skin und keiner Blauen Farbe im Namen, gelten als Zivilisten. Das Recht zur Verteidigung von Fraktionsmitgliedern bleibt davon unbetroffen.
8.) Sanktionen werden nur nach Tathandlungen, nicht nach den Geschädigten, vergeben.
9.) Das Mitnehmen von Personen in oder auf einem Fahrzeug geschieht auf eigene Gefahr. Die Beschwerdefähigkeit von persönlichen Schäden bei Regelwerkskonformen Angriffen gegen den Mitfahrer entfällt demnach.
10.) Wer von einem anderen getötet wird, hat das Recht bis zu 15 Minuten nach der Tat einen Racheakt auszuüben.
11.) Während und eine Minute nach dem Sprühen oder Entfernen eines Spraytags darf die ausführende Person angegriffen werden.
§15 Gangfights
1.) Ein Gangfight bezeichnet den laufenden Kampf zweier Fraktionen um ein abgegrenztes Gangfightgebiet, welches hierbei wechselnd in den Farben der teilnehmenden Fraktionen auf den Karten dargestellt wird, zur Erreichung von Vorteilen.
2.) Die Teilnehmenden Fraktionsmitglieder eines Gangfights dürfen nicht an der Fraktionsbasis angegriffen werden, sowie die teilnehmenden Mitglieder in dieser Zeit nicht verhaftet werden dürfen.
3.) Wer sich in einem aktiven Gangfightgebiet aufhält, obwohl er nicht Mitglied einer der teilnehmenden Fraktionen ist oder als Sanitäter die Erlaubnis dazu von den teilnehmenden Fraktionen erhalten hat, muss mit einer Prison Sanktion rechnen.
4.) Wer einen Gangfight mit der Absicht startet das Gangfightgebiet durch das Ausnutzen der Gangfightsperre zu halten muss mit Entzug des betroffenen Gangfightgebiets rechnen.
5.) Mitglieder einer Fraktion dürfen nicht dazu genötigt werden offline zu gehen, um ein Angriff einer Gegnerischen Fraktion zu vermeiden (nicht genug Gegner Online).
§16 Geschäfte
1.) Geschäfte dienen der besitzenden Fraktion zur Erwirtschaftung von Einnahmen. Sofern der Staat die Restaurantkette besitzt, werden die einnahmen der Staatskasse zu gute kommen.
2.) An dem Kampf um ein Geschäft dürfen nur die verteidigende und die angreifende Fraktion teilnehmen. Sämtliche Polizeifraktionen gelten hierbei als eine Fraktion.
3.) Wer als Unbeteiligter den Kampf um ein Geschäft stört, muss mit einer Prisonstrafe von 30 Minuten rechnen.
4.) Die Erpresserfraktion darf Spieler welche ihr Geschäft ausrauben angreifen.
§17 Fraktionsleitung
1.) Die Fraktionsleitung besteht aus einem Fraktionsleiter (Leader) und seinen Stellvertretern (Co. Leader).
2.) Ein Fraktionsleiter haftet für seine Stellvertreter (Co. Leader).
3.) Fraktionsleiter führen ihre Fraktion eigenständig und eigenverantwortlich. Es besteht somit die Möglichkeit Stellvertreter zu ernennen. Sie kontrollieren hierbei ebenfalls die Aktivität der Fraktion als Gesamtheit.
4.) Fraktionsleiter, welche ihrer Fraktion bewusst schaden, verlieren dauerhaft das Recht eine Fraktion zu leiten.
5.) Ein Fraktionsleiter muss eine regelmäßige Wochenaktivität von 8 Stunden, mit einer maximalen Unterbrechung von 5 Tagen, erbringen. Fraktionsleiter, die weniger als 30 Tage als solche im Dienst sind, ist es nicht gestattet, eine gesamte Unterbrechung von 14 Tage zu erreichen.
6.) Ein Mitglied einer Fraktionsleitung, welches Positionen oder Vorteile in seiner Fraktion veräußert, verliert dauerhaft das Recht eine Fraktion zu leiten.
7.) Ein Fraktionsleiter hat die Möglichkeit, für maximal 14 Tage, einen Stellvertreter zu ernennen, welcher für ihn sämtliche Rechte und Pflichten eines Fraktionsleiter übernimmt.
8.) Ein Fraktionsleiter, welcher innerhalb von 30 Tagen nach seiner Ernennung kündigt, muss mit einer 3 Monatigen Fraktionsleiter Sperre rechnen.
9.) Ein Fraktionsleiter, welcher die Fraktion zwei Monate geleitet hat, kann seine Fraktion einem Spieler übergeben.
§18 Fraktionsleiter Pflichten und Kontrollen
1.) Das Projektmanagement und die Head-Administration berät und unterstützt Fraktionsleiter.
2.) Fraktion Voraussetzungen und Mitgliederlimits können im Forum in der Kategorie Fraktionsverwaltung entnommen werden, ein Regelbruch kann von Ingame Geldstrafen bis hin zu einer Fraktionsverwaltung Entzug Sanktioniert werden.
3.) Inaktivität ist bei dem Fraktionsleiter, oder im Falle eines Fraktionsleiters bei einem Head Admin+ anzumelden.
4.) Sofern eine Fraktion administrativ aufgelöst wird, erhält der Fraktionsleiter eine Permanente Fraktionsleiter Sperre.
5.) Sie hat über die gesamte Tätigkeit der Fraktionsleiter die Aufsicht zu führen und gegen Pflichtwidrigkeiten durch geeignete Gebote und Verbote einzuschreiten.
6.) Fraktionen die nicht aktiv am Spielgeschehen teilnehmen, können aufgelöst werden.
7.) Jegliche Sanktion um einen Fraktionsleiter, werden von einem Projektleiter Sanktioniert.
8.) Fraktionsleiter Sanktionen sind Accountübergreifend.
§19 Mitglieder Pflichten einer Fraktion
1.) Fraktionsmitglieder dürfen unter Einhaltung der Mitgliederlimits eingeladen werden.
2.) Fraktionsmitglieder dürfen unter Einhaltung des Mindestlevels eingeladen werden.
3.) Mitglieder einer Fraktion ist es untersagt, die durch die Mitgliedschaft in der Fraktion gegebenen Rechte so zu nutzen, dass sich hierdurch ein Vorteil für einen selber oder einen Dritten ergibt.
§1: Staatsbeamte:
Staatsbürger, die in öffentlichen Behörden Polizei, Ordnungsamt und Sanitäter vertreten sind, sind Staatsbeamte.
Zivilisten zählen nicht als Beamte
§2: Regelwerke:
1.) Jede Direktion einer Staatsfraktion darf interne Regeln entwerfen und in Kraft setzen.
2.) interne Regelwerke dürfen nicht gegen das Staatsbeamtenregelwerk verstoßen, dieses steht ausnahmslos über Interne Regelwerke.
3.) Widerspricht ein hier aufgeführter Absatz einer Regel aus dem Serverregelwerk, ist der entsprechende Absatz als ungültig anzusehen.
4.) Interne Regeln, welche den Spielgeschehen auf Life-of-Crime schaden, sind verboten.
5.) Die Mächtigkeit der Regeln ist wie folgt definiert: Serverregelwerk --> Staatsbeamtenregelwerk --> internes Regelwerk.
§3: Staatsfraktionen:
1.) Mitglieder des Ordnungsamtes sowie Sanitäter dürfen sich nicht einer Festnahme entziehen.
2.) Fahrzeuge, die dem Staat gehören, dürfen nicht vom Ordnungsamt abgeschleppt werden. Darunter fallen alle Fahrzeuge der Polizei oder Sanitäter Fraktionen.
3.) Sanktionen wie Punkte, Lizenzentzug sowie Fahndungslevel anderen Beamten dürfen nur ohne sein Einverständnis verändert werden, sofern man Ranghöher ist oder es von einem Ranghöheren Mitglieds genehmigt wurde.
4.) Staatsbeamte ist es untersagt Drogen herzustellen.
§4: Beweispflicht:
1.) Polizei Fraktionen benötigen keine Beweise zu Fahndungslevel Vergaben.
3.) Lizenzentzüge stehen unter einer Beweispflicht.
§5: Dienst:
1.) Beamte befinden sich im Dienst, sobald sie eine Rüstung und Uniform tragen (Blauer Schriftzug im Namen), beziehungsweise Zivilkleidung und Rüstung.
2.) Ein Beamter, der nicht im Dienst ist, darf einem Beamten der angegriffen wird, helfen.
3.) Beamte außer Dienst müssen einen zivilen Skin wählen und ihre Rüstung ablegen.
4.) Beamte, welche nicht im Dienst sind dürfen nicht angegriffen werden.
5.) Ein Beamter, der nicht im Dienst ist, darf grundsätzlich keine Fahndungslevel vergeben.
§6: Straßenverkehrskontrollen:
1.) Möchte ein Beamter eine Person durchsuchen, muss diese Person um Erlaubnis gebeten werden.
2.) Personen, welche verhaftet werden, dürfen ohne Erlaubnis kontrolliert werden.
§7: Verfolgung und Verhaftung von Verbrechern:
1.) Bevor auf einen Verbrecher geschossen werden darf, muss der Verbrecher über das Megafon dazu aufgefordert werden stehenzubleiben. Zusätzlich dazu muss dem Verbrecher mit Beschuss gedroht werden. Sollte der Einsatz des Tazer (siehe §8) nicht möglich sein, so darf der Beschuss nach 5 Sekunden eröffnet werden.
2.) Ist die Waffengewalt während einer Flucht nicht mehr notwendig, so darf in keinem Fall weiter geschossen werden. Dies gilt, sobald ein flüchtender Täter sein Fahrzeug durch jegliche Einflüsse verlässt und nicht sofort den Beschuss eröffnet.
3.) Verbrecher sollen grundsätzlich lebend gefangen werden. Sofern ein Verbrecher verhaftet wird, hat dieser sich unmittelbar in das Fahrzeug des Beamten zu bewegen. Geschieht dies nicht, kann hierfür ein Wanted ausgestellt werden.
4.) Eine Vorwarnung ist 5 Minuten lang gültig. Sollte eine Verfolgung abgebrochen werden, muss der Verbrecher erneut durch das Megafon vorgewarnt werden
5.) Verbrecher, die eindeutig AFK (Away from Keyboard) sind, dürfen keine Verweigerungs Wanteds erhalten und werden regulär verhaftet. Dies ist dann der Fall, wenn ein Spieler dauerhaft gegen eine Wand läuft oder sich in der Nähe seines Spawns nicht rührt.
6.) Verbrecher, die Buguse oder ESC-Flucht begehen, sollen der Administration gemeldet werden und folglich per /offlineprison verhaftet oder exekutiert.
7.) Das Einsteigen in einen Dienstwagen mit Fahndungsstufen, gilt als Stellen. Sollte der Verbrecher den Dienstwagen wieder verlassen, darf der Tazer verwendet werden.
8.) Der aktive Streifendienst darf nur mit Fraktionsfahrzeugen erfolgen, Privatfahrzeuge sind untersagt.
9.) Die Nutzung der SWAT-Ausrüstung ist erst bei der Verfolgung von Verbrechern mit einer Fahnungsstufe von 20 Wanteds gestattet.
10.) In besonderen Einsatzsituation wie einem Banküberfall, Sperrzonen, darf die Nutzung der SWAT-Ausürstung durch die Leaderschaft genehmigt werden.
§8: Nutzung des Tazers:
1.) Sollte ein Verbrecher zu Fuß flüchten oder sich unkooperativ verhalten, darf der Tazer verwendet werden. Ist ein fliehender Verbrecher nicht in Reichweite des Tazers, darf der Beamte Gebrauch von seiner Schusswaffe machen.
2.) Das Tazern während einer aktiven Kampfhandlung ist verboten.
3.) Sollte der Spieler das Fahrzeug verlassen, so darf nach fünf Sekunden erst der Tazer benutzt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn der Spieler in das Fahrzeug immer wieder ein/aussteigt.
4.) Sofern der Spieler gecufft ist und sich unkooperativ, somit nicht innerhalb von 5 Sekunden den Anweisungen des Beamten Folge leistet, darf er getazert werden. Folglich soll der Täter durch die Beamten ins Fahrzeug gezogen werden.
§9: Handeln bei Beschuss:
1.) Verbrecher, die mit der Staatsgewalt kooperieren (/hide, /handsup) dürfen in keinem Fall beschossen werden. Sollte sich der Täter kurz vor dem Tode ergeben, so wird den Beamten ein Spielraum von 1 Sekunde gewährt.
2.) Personen, die Gewalt auf andere Bürger ausüben, werden dazu aufgefordert das Gefecht einzustellen. Wird das Gefecht nicht sofort eingestellt, darf der Beamte auf alle Beteiligten, die weiterhin Gewalt ausüben, schießen.
§10: Wantedvergabe:
1.) Nach dem Tod dürfen keine Fahndungslevel einer Aktion welche vor dem Tod waren, vergeben werden.
3.) Alle Fahndungslevel mit demselben Grund dürfen im Fünfminuten Takt vergeben werden.
4.) Bereits gehackte Fahndungslevel dürfen nicht erneut vergeben werden.
§11: Waffengebrauch in der Öffentlichkeit:
1.) Wenn eine Person in der Öffentlichkeit mit einer Waffe auf eine andere Person zielt, darf die Waffe dieser Person beschlagnahmt werden. Des Weiteren kann der Gebrauch von Waffen in der Öffentlichkeit mit einem Fahndungslevel geahndet werden.
§12: Offlinearrest und Deatharrest:
1.) Beamte müssen bei Verhaftung von Verbrechern, die gestorben oder offline sind (/deatharrest, /offline prison, /offline arrest), jederzeit Beweise vorlegen können.
Ein Verbrecher darf offline ins Gefängnis gesperrt werden, wenn:
- der Verbrecher einen Timeout oder Crash hat.
- der Verbrecher von einem Teammitglied gekickt wird. (ESC-Flucht ausgenommen)
Ein Verbrecher darf offline ins Prison gesperrt werden, wenn
- der Verbrecher das Spiel absichtlich verlässt, um seiner Verhaftung zu entgehen.
- der Verbrecher versucht sich seiner Verhaftung durch ESC-Flucht zu entziehen und durch einen Admin gekickt wird.
Ein Verbrecher darf nach seinem Tod ins Gefängnis gesperrt werden, wenn
- der Verbrecher unbeabsichtigt stirbt.
- Ein Verbrecher darf nach seinem Tod ins Prison gesperrt werden, wenn
- der Verbrecher von verfeindeten Fraktionen oder Spielern getötet wird.
- der Verbrecher sich mit der Absicht tötet oder töten lässt, seiner Verhaftung zu entziehen.
§13: Sonderrechte im Straßenverkehr
1.) Alle Beamte haben Sonderrechte im Straßenverkehr, wenn das Martinshorn oder das Blaulicht eines Dienstfahrzeuges eingeschaltet ist.
2.) Ordnungsbeamte, die mit einem Towtruck unterwegs sind, dürfen gegen die StVO verstoßen, sofern sie einen Auftrag erhalten und diesen bearbeiten.
§14: Straßensperren:
1.) Straßensperren dienen zur Sperrung einer Straße und zur Abgrenzung von Sperrgebieten.
2.) Eine Straßensperre kann sowohl durch eine Barriere als auch mit Staatsfahrzeugen mit Blaulicht erstellt werden.
§15: Sperrzonen:
1.) Eine Sperrzone muss durch Straßensperren gekennzeichnet und als öffentliche Nachricht über das Goverment (/gov) angekündigt werden.
2.) Eine Sperrzone ist dann gegeben, wenn die Hauptzugänge zu dem entsprechenden Gebiet durch Straßensperren blockiert sind.
3.) Nur Mitglieder aller Staatsfraktionen dürfen Sperrzonen betreten.
4.) Unbefugte die Waffen in einer Sperrzone tragen, dürfen exekutiert werden
§16: Entzug von Lizenzen:
1.) Bevor der Waffen- oder Flugschein entzogen wird, muss ein Ticket angeboten werden. Das Ticket für den Flugschein beträgt 10.000$, beim Waffenschein 20.000$. Wird der Beamte beim Entziehen der Lizenz angegriffen oder der Spieler flieht, darf die Lizenz sofort entzogen werden.
2.) Ein Ticket für einen Schein muss nicht angeboten werden, wenn der betroffene Spieler gegen das Serverregelwerk verstoßen hat.
3.) Ein Lizenzentzug muss innerhalb von 24 Stunden nach der Tat vollzogen werden.
Der Flugschein darf entzogen werden, wenn
- der Pilot die Fluglizenz für Anschläge ausnutzt
- der Pilot tiefer als das höchste Gebäude in der Umgebung fliegt
Der Bootsschein darf entzogen werden, wenn
- der Fahrzeugführer das Boot absichtlich ans Land steuert
- der Fahrzeugführer das Boot für Angriffe auf Bürger nutzt.
Der Waffenschein darf entzogen werden, wenn
- ein Spieler einen Bürger sinnlos angreift.
Der Waffenschein darf nicht entzogen werden, wenn
- der Verbrecher sich verteidigt.
- es sich um einen Auftragsmord handelt.
- es sich um einen Kampf zwischen Mitgliedern von Gangs und/oder Mafien handelt.
§17: Besitz von illegalen Gegenständen:
1.) Als Handel gilt das Angebot, der Kauf/Verkauf von Drogen, Waffen, Materialien sowie die Herstellung illegaler Waffen.
§18: Beschlagnahme von illegalen Gegenständen:
1.) Führt eine Person Drogen, Materiealien mit sich, dürfen diese durch die einschreitenden Beamten beschlagnahmt werden.
§19: Bankraub:
1.) Die Bank wird zur Sperrzone erklärt.
2.) Alle Personen, die sich in der Bank befinden, dürfen erschossen werden.
3.) Gleiches gilt für Täter, die mit Diebesgut auf der Flucht zum Schwarzmarkt sind.
§20: Ladenüberfall:
1.) Bei einem Ladenüberfall wird der Spieler aufgefordert das Gebäude zu verlassen.
2.) Sollte der Spieler, dem nach 5 Sekunden nicht nachkommen, dürfen ihm Handschellen angelegt werden.
3.) Wenn der Täter Gewalt anwendet, darf er angegriffen werden.
§21: Gesetz zum Schutz von Neulingen:
1.) Spieler die eindeutig als Neulinge erkennbar sind (unter Level 5), orientierungsloses Verhalten, unbeholfenes RP und ähnliches aufweisen, genießen besonderen Schutz.
Neulinge unter Level 3 sind im Normalfall unbewaffnet und dürfen deshalb nur im Rahmen der Selbstverteidigung oder dem Schutz anderer beschossen werden. Eine Tötung ist grundsätzlich zu vermeiden, der Tazer ist hier das Mittel der Wahl.
2) Neulingen muss bei Verhaftungen und insbesondere Kontrollen genug Zeit gelassen werden, um die Situation zu begreifen und die Aufforderung zu verstehen.
§22: Tickets:
1.) Beamte sind dazu verpflichtet Verbrechern auf Wunsch ein Ticket für Fahndungslevel anzubieten.
2.) Ein Ticket kostet 1.000$ / Fahndungslevel.
3.) Ein Ticket muss in folgenden Situationen nicht angeboten werden:
- Der Verbrecher zeigt ein provokantes Verhalten.
- Es wird/wurde Waffengewalt angewandt.
- Die Fahndungsstufe des Täters übersteigt zehn Fahndungslevel.
4.) Für Wanteds, welche auf Grund eines Ausbruches aus dem Staatsgefängnis vergeben wurden, darf kein Ticket ausgestellt werden.
§23: Auswertung einer Beschwerde:
1.) Beschwerden gegen einen Beamten werden je nach Fall durch die Leaderschaft oder der Administration ausgewertet.
2.) Sanktionen bezüglich angenommener Beschwerden werden durch den Leader und der Administration im internen Regelwerk festgelegt.
§24: Erstattungen im Beschwerdefall:
1.) Sollte ein Verbrecher zu Unrecht erschossen oder verhaftet werden, so muss der beschuldigte Beamte dem Verbrecher die Kosten des Todes, der Kaution und der Ausrüstung erstatten.
Fahndungslevel Katalog:
Beamtenbeleidigung | 1 Fahndungslevel |
Beamtenbestechung | 1 Fahndungslevel |
Behinderung der Justiz | 1 Fahndungslevel |
Verweigerung | 1 Fahndungslevel |
Fahren eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein | 2 Fahndungslevel |
Fahren eines Motorrad ohne Motorradschein | 2 Fahndungslevel |
Fahren ohne Bootsschein | 2 Fahndungslevel |
Fliegen ohne Flugschein | 3 Fahndungslevel |
Waffenbesitz ohne Waffenschein | 2 Fahndungslevel |
Besitz von Materialien | 2 Fahndungslevel |
Besitz von Drogen | 2 Fahndungslevel |
Handel mit illegalen Gegenständen | 2 Fahndungslevel |
Waffengebrauch in der Öffentlichkeit | 1 Fahndungslevel |
Drogenkonsum | 2 Fahndungslevel |
Diebstahl | 2 Fahndungslevel |
Angriff/Beschuss | 2 Fahndungslevel |
Zollflucht | 2 Fahndungslevel |
Flucht/Fluchtversuch und auch Beihilfe | 2 Fahndungslevel |
Entführung eines Bürgers | 2 Fahndungslevel |
Entführung eines Staatsbeamten | 4 Fahndungslevel |
Unbefugter Betritt eines Dienstfahrzeuges | 2 Fahndungslevel |
Unbefugter Betritt eines Geländes | 2 Fahndungslevel |
Diebstahl eines Dienstfahrzeuges | 4 Fahndungslevel |
Diebstahl eines gepanzerten oder bewaffneten Fahrzeuges | 8 Fahndungslevel |
ESC-Flucht | 6 Fahndungslevel |
Mordermittlung (Systemautomation) | 2 Fahndungslevel |
Geschäftsraub (Systemautomation) | 2 Fahndungslevel |